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Kundengeschenke und Steuer: Was die 50-Euro-Grenze wirklich bedeutet

Author: schrema

Datum: 2. November 2026

Ein Euro zu viel kostet den Steuervorteil

Das Weihnachtspräsent für einen guten Kunden kostet am Ende 52 Euro netto. Klingt harmlos, doch diese zwei Euro über der Grenze können teurer werden, als du denkst. Bevor du deine Kundengeschenke für dieses Jahr bestellst, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten steuerlichen Regeln.

Die Grundregel: 50 Euro pro Kunde und Jahr

Geschenke an Geschäftspartner kannst du als Betriebsausgabe absetzen, wenn sie zusammen höchstens 50 Euro pro Empfänger und Wirtschaftsjahr kosten. Bis Ende 2023 lag die Grenze noch bei 35 Euro. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet mit dem Nettopreis. Der Logo-Druck und eine Geschenkverpackung zählen mit, die Versandkosten nicht.

Pro Jahr, nicht pro Geschenk

Das Finanzamt rechnet alles zusammen, was derselbe Kunde im Wirtschaftsjahr von dir bekommt. Das Sommerpräsent und das Weihnachtspaket werden also addiert. Liegen beide zusammen über 50 Euro, ist keins der beiden Geschenke mehr absetzbar.

Freigrenze statt Freibetrag: ein Cent drüber und alles ist weg

Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist nicht nur der Teil darüber betroffen, sondern das ganze Geschenk. Auch die Vorsteuer kannst du dann nicht mehr ziehen. Plane deshalb lieber mit etwas Puffer, gerade wenn Veredelung und Verpackung noch dazukommen.

Streuartikel bis 10 Euro: hier wird es einfach

Kugelschreiber, Kalender oder kleine Snacks mit Logo bis 10 Euro netto gelten als Streuwerbeartikel. Sie fallen nicht unter die Pauschalsteuer, und eine Liste mit Empfängernamen verlangt das Finanzamt dafür in der Regel nicht. Für Messen, Mailings oder große Verteiler sind solche Artikel deshalb besonders unkompliziert.

In der Buchhaltung: getrennt buchen, Namen notieren

Geschenke gehören auf ein eigenes Konto. Aus der Buchung muss hervorgehen, wer etwas bekommen hat. Fehlt das, ist der Abzug weg, auch wenn das Geschenk unter 50 Euro liegt.

Beim Beschenkten: pauschal mit 30 Prozent

Für deinen Geschäftspartner ist ein Geschenk grundsätzlich steuerpflichtig. Damit er sich darum nicht kümmern muss, kannst du die Steuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent übernehmen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das geht aber nur einheitlich für alle Geschenke des Jahres, und der Empfänger muss darüber informiert werden.

Fürs eigene Team gelten andere Grenzen

  • bis 60 Euro brutto für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, etwa zum Geburtstag
  • bis 50 Euro brutto Sachbezug pro Monat
  • bis 110 Euro brutto pro Kopf für die Weihnachtsfeier, Geschenke eingerechnet

Wir planen mit deinem Budget

Ob Streuartikel bis 10 Euro oder Präsent knapp unter 50 Euro: Wir stellen dir Geschenke zusammen, die zu deinem Budget und deinen Kunden passen, und rechnen Veredelung und Verpackung gleich mit ein. Schreib uns, dann planen wir deine Weihnachtsgeschenke gemeinsam.

Stand November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Grundlagen: § 4 Abs. 5 und 7, § 8 Abs. 2, § 37b EStG, R 19.6 LStR, BMF-Schreiben vom 19.05.2015, IHK-Merkblätter, GWW.

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