Wussten Sie schon, dass die Wertgrenze für Kundengeschenke angehoben wurde?
Achtung, es folgt Amtsdeutsch:
Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Schon im Entwurf des Gesetzes war die Anhebung der Freigrenze für „Aufwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind“ von 35 Euro auf 50 Euro angehoben. Der Passus hat die Abstimmung im Bundestag passiert, ebenso wie die Abstimmung im Bundesrat (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Okay. Alle noch wach?
Super!
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